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Toilettengang im Laufe des Unterrichts

Nicht viele, aber einige Lehrer sind der Meinung, Schüler sollten die Pause zum Toilettengang verwenden. Dies ist jedoch, vorallem für ältere Schüler, die wohl nicht mehr aus schlechten Absichten das Klo besuchen wollen, nicht gerade freundlich. Es gibt keine direkte Regelung, die den Toilettengang IM UNTERRICHT direkt verbietet oder erlaubt. Jedoch ist die Verwehrung des Toilettenganges aus juristischer Sicht beispielsweise Körperverletzung, Misshandlung Schutzbefohlener, Nötigung, Beleidigung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht oder auch ein Verstoß gegen Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Wir nehmen an, dass nicht gleich jeder bei Verbot des Kloganges eine Anzeige erstattet.

Es führen verschiedene Faktoren dazu, warum man im Unterricht auf die Toilette muss, dass man z.B. nicht direkt in der Pause muss, man im Unterricht auch etwas trinken muss, man z.B. in das Sekretariat muss, die Periode bekommt oder man es einfach erst im Unterricht merkt. Es ist ja verständlich, wenn es in den ersten oder letzten 10 Minuten nicht gestattet wird, aber mittendrin? Es müssen ja nicht gleich fünf Schüler, die sich melden, entlassen werden. Und auch nicht für mehr als fünf Minuten. Ausserdem muss man ja nicht mehr als einmal gehen. Aber ein einziges Mal, ein Schüler und fünf Minuten? Das müsste doch in Ordnung sein, vorallem, weil es ein Grundbedürfnis ist und wir das nicht machen, um irgendwie den Unterricht zu stören oder die Lehrkraft zu beleidigen.

Clara


Bildquelle: 24Hamburg

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