🎶Teachers Pet... If I'm so special, why am I a secret...🎶 Auch dieses sehr bekannte Lied von Melanie Martinez thematisiert die kritische Verbindung einer Bezugsperson und seines Studenten. In wie fern ist jedoch eine Lehrer*innen-Schüler*innen Beziehung legal?
Sicherlich ist jedem klar: Eine sexuelle Beziehung zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen ist, vor allem wenn sie nicht einvernehmlich ist, illegal. So steht es in §174 des StGB. Es gilt die sogenannte Fürsorgepflicht. Das heißt einfach, dass eine Lehrkraft als Betreuer zählt. Zwischen ihr und den "Kindern" entsteht ein "hierarchisches Gefälle". Der Lehrerkörper steht prinzipiell "oben" und die Schüler*innen "darunter". Wenn nun romantische Interaktionen dazwischen stattfinden, entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis und das Gefälle ist bedroht. Nach Beamtenrecht ist die Lehrkraft eine Person, welche im Dienstverhältnis mit dem Staat steht. Die Würde und das Ansehen muss im Namen des Schulsystems quasi bewahrt werden.
Fakt ist also, in jedem Fall ist diese Situation strafbar. Noch schlimmer ist, wenn die minderjährige Person zum Geschlechtsverkehr gezwungen wird. Dann spricht man von Vergewaltigung.
Da wir nun geklärt haben, dass so ziemlich jeder Fall von sexuellen Interaktionen zwischen Lehrkraft und Schutzbefohlenen illegal ist, kommen wir jetzt zu den Strafen. Zum einen spielt der Fall eines sexuellen Missbrauches hier mit hinein. Ist die Einvernehmlichkeit zu 100% bewiesen, dann muss die betreffende Lehrkraft trotzdem mit dem Verlust des Beamtenverhältnisses sowie dem Verlust der Anstellung an der jeweiligen Schule rechnen oder sogar der Erlaubnis, weiter zu unterrichten.
Deswegen, ein Appel an alle Lehrer*innen und Schüler*innen: "Fangt nichts miteinander an. Geht nicht gut aus. Vor allem ist dann auch der Ruf beider geschädigt, ganz zu schweigen von dem psychischem Druck, der daraus entstehen kann. Alles kommt irgendwann raus."
Quelle: Anwalt.de, StGB
Clara
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